Verfahrensbeistandsschaften für Kinder und Jugendliche
- Feststellung der subjektiven und objektiven Interessen von Kindern und Jugendlichen
- Kompensation der rechtlichen und tatsächlichen Einschränkungen und Nachteile von Kindern in gerichtlichen Verfahren
- Einbringung des Kindeswillens und der Kindesinteressen ins gerichtliche Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls
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- Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen
- Hinwirken auf einvernehmliche
Lösungen in Sorgerechts- und Umgangssachen
- Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen
- Umgangspflegschaften
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